Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

für Magnetfeldtherapie-Systeme

1.  Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet ein Magnetfeldtherapiegerät laut Lieferschein (nachfolgend „Gerät“). Das Gerät bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.

2.  Mietdauer
Die Mietlaufzeit beginnt am Tag der Lieferung, frühestens jedoch zum vereinbarten Mietbeginn. Die Laufzeit wird zwischen Vermieter und Mieter bei Auftragserteilung festgelegt und kann auf Wunsch verlängert werden.

Eine vorzeitige Kündigung während einer fest vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf setzt sich der Mieter mit dem Vermieter in Verbindung und stimmt mit ihm die Rücksendung des Gerätes ab oder beide Parteien treffen eine neue Vereinbarung für einen anschließenden Mietzeitraum.

Sofern der Mieter keine Rücksendung veranlasst und keine neue Vereinbarung getroffen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch monatsweise um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des jeweiligen Mietmonats kündigt.

3.  Mietpreis und Zahlung
Die monatliche Miete wird bei Auftragserteilung festgelegt und richtet sich nach dem Gerät und der Mindestlaufzeit.

Die Miete ist jeweils zu Beginn eines jeden Mietmonats fällig. Die Zahlung erfolgt, wenn nicht abweichend vereinbart, per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

4.  Übergabe und Zustand
Das Gerät wird in funktionsfähigem Zustand übergeben. Vorschäden oder besondere Merkmale liegen keine vor oder werden ansonsten zu Mietbeginn schriftlich fixiert.

5.  Behandlung, Nutzung und Sorgfaltspflichten
Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Behandlung des Geräts und zur Nutzung gemäß Bedienungsanleitung und Beachtung der Kontraindikationen.

Störungen oder Funktionsprobleme sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Reparaturen dürfen ausschließlich durch vom Vermieter autorisierte Personen durchgeführt werden.

6.  Verlust, Beschädigung und Gefahrtragung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht mit Übergabe an den Mieter über.

Der Mieter ersetzt im Verlustfall oder bei irreparabler Beschädigung den realen Wiederbeschaffungswert des Gerätes.

7.  Defekte ohne Verschulden des Mieters
Bei technischen Defekten, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, stellt der Vermieter nach seiner Wahl ein Ersatzgerät oder führt eine Reparatur durch.

Für Zeiträume, in denen der Mieter das Gerät aufgrund von Defekten nicht nutzen kann, entfällt die Miete anteilig.

8.  Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus der therapeutischen Anwendung oder für mittelbare Schäden.

Die Anwendung erfolgt eigenverantwortlich. Der Mieter wird die Nutzung und Behandlung mit dem jeweils behandelnden Arzt abstimmen.

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.  Weitergabe an Dritte
Das Gerät darf ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters an Dritte außerhalb des internen Personenkreises des Mieters überlassen werden.

Behandlungen externer Personen unter Verantwortung des Mieters sind erlaubt, sofern der Mieter über die entsprechende berufliche Legitimation verfügt.

10.  Rückgabe
Die Rückgabe ist vor Versand mit dem Vermieter abzustimmen.

Am Ende der Mietzeit ist das Gerät vollständig, unbeschädigt und funktionsfähig zurückzugeben. Der Mieter wird das Gerät transportsicher verpacken und beim Vermieter ein vom Vermieter bezahltes Rücksende-Label zum Ausdrucken anfordern. Der Vermieter lässt das Paket dann in Absprache mit dem Mieter von einem Paketdienst abholen. Die Rücksendung erfolgt ab Zeitpunkt der Übergabe an den Paketdienst mit Scan auf Verantwortung des Vermieters.

Die Rücksendung darf nicht nach Heuchelheim erfolgen, sondern ausschließlich an die folgende Adresse:

RASE GmbH, Königsberger Str. 16, 35444 Biebertal, Deutschland.

Dies ist auf dem Rücksende-Label bereits eingetragen, der Mieter braucht das Paket nicht zu adressieren.

11.  Auslandsversand
Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten abweichende Regelungen bzgl. der Versandkosten, die im jeweiligen Auftrag festgelegt sind. Dabei werden die Versandkosten innerhalb Deutschlands dem Mieter angerechnet, sodass dieser nur die Mehrkosten für den Auslandsversand tragen muss.

12.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gießen.

13.  Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer gesetzlich erforderlich.