Allgemeine Mietbedingungen

für Magnetfeldtherapie-Systeme

Mit Annahme und Einsatz des Magnetfeldtherapie-Systems erkennt der Mieter die folgenden Mietbedingungen an:

Der Vermieter stellt dem Mieter ein Magnetfeldtherapie-System mit Zubehör zur Miete zur Verfügung.

Die Mietdauer beginnt am Tag der Auslieferung des Geräts an den Mieter und endet mit Abholung des ordnungsgemäß verpackten Geräts durch einen vom Vermieter beauftragten Paketdienst oder durch anschließenden Kauf durch den Mieter Sollte das Gerät zu Mietbeginn z.B. aufgrund längerer Paketlaufzeiten später eintreffen, verschiebt sich das auf der Rechnung vermerkte Enddatum des Vertrages so, dass die vereinbarte Nutzungsdauer gewährleistet ist. Der Mieter kann die Vertragslaufzeit in Abstimmung mit dem Vermieter zum Ende der Laufzeit um einen oder mehrere Monate verlängern.

Die vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine Auflösung des Mietvertrages vor Ablauf der Mietzeit ist nicht möglich.

Sollte der Mieter das Gerät am Ende der Mietzeit nicht durch Kauf oder Leasing übernehmen wollen, hat er das Gerät zurückzugeben. Hierzu wird der Vermieter die Abholung durch einen Paketdienst nach Vereinbarung mit dem Mieter veranlassen. Dem Mieter entstehen keine Kosten für den Rücktransport. Der Mieter hat das Gerät transportsicher in der Originalverpackung zu verpacken.

Der Mietpreis ist fällig zu Beginn eines jeden Mietmonats, direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Mieter kann das Gerät während oder am Ende der Vertragslaufzeit käuflich über-nehmen oder den Mietvertrag in einen Leasingvertrag umwandeln. In diesem Fall wird die Miete des ersten Monats zu 100 % auf den Kaufpreis angerechnet, weitere Mieten zu 50 %.

Das Gerät bleibt bis zur Rückgabe oder Bezahlung durch Kauf oder Leasing Eigentum des Vermieters.

Das Gerät ist schonend zu behandeln. Störungen sind sofort dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen nur von einem Beauftragten des Vermieters ausgeführt werden. Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung während der Mietzeit trägt der Mieter. Dabei ist im Falle eines Verlusts oder einer einem Verlust vergleichbaren Beschädigung der Neuwert des Gerätes zu ersetzen.

Der Mieter verwendet das Magnetfeldtherapie-System nur für die bestimmte Behandlung. Die Verwendung für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die therapeutische Anwendung. Die Behandlung ist regelmäßig mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker abzustimmen und sein Einverständnis einzuholen. Die Bedienungsanleitung und Angaben über Kontraindikationen sind zu beachten.